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Impressum: KSI-Systems
GmbH |
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Ausschlussklausel / Disclaimer:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von KSI-SYSTEMS GmbH als angenommen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn KSI-SYSTEMS GmbH sie schriftlich bestätigt. 2.
Angebote 3.
Preise Preisangaben in Preislisten, Katalogen und Werbungen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muß. Erfolgt die termingerechte (lt. vertraglicher Terminvereinbarung) Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten, so kann KSI-SYSTEMS GmbH die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnen. 4.
Zahlung a)
Bei jedem Kaufauftrag wird eine Fracht- und Verpackungspauschale in Höhe
von 4,80 EUR erhoben. Für b)
Zahlungen für Reparaturen, Planungsarbeiten, Ersatzteile und Vermietungen
sind sofort Bei Erstbelieferung erfolgt eine Belieferung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse abzüglich 2% Skonto. Skontierfähig
ist nur der Warenwert ohne Fracht-, Verpackungs- und Transportkosten.
Skontoabzug wird Lieferung gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorauskasse behalten wir uns vor. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Zahlungsverzug vom mehr als 2 Wochen ist KSI-SYSTEMS GmbH berechtigt den sofortigen Ausgleich sämtlicher zur Zahlung fälliger Aufträge zu verlangen. Lieferungen werden dann ggf. nur gegen Vorkasse oder anderer Sicherheitsleistungen ausgeführt. 5.
Lieferung Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die KSI-SYSTEMS GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob bei KSI-SYSTEMS GmbH oder bei einem Unterlieferanten eingetreten. Für den Versand wird der günstigste Weg gewählt. Die Mehrkosten für Eil-, Expressgut- oder Luftfrachtsendungen, sowie die Kosten einer Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Teillieferungen umfangreicher Gesamtaufträge können ggf. gesondert abgerechnet werden. 6.
Warenrücksendungen / Rückgaberecht 8.
Eigentumsvorgehalt Die Einstellung einzelner Forderungen in einer laufenden Rechnung sowie die Saldoziehung und Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen an KSI-SYSTEMS GmbH ab. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für KSI-SYSTEMS GmbH vorgenommen, jedoch ohne Kosten für diese. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, die nicht Eigentum von KSI-SYSTEMS GmbH sind, untrennbar verarbeitet, so erwirbt KSI-SYSTEMS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von KSI-SYSTEMS GMBH hinzuweisen und KSI-SYSTEMS GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ermächtigt KSI-SYSTEMS GmbH hiermit unwiderruflich, die an KSI-SYSTEMS GmbH abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung und im eigenem Namen einzuziehen. KSI-SYSTEMS GmbH verpflichtet sich jedoch die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seine Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. KSI-SYSTEMS GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt KSI-SYSTEMS GmbH. 9.
Gewährleitung und Haftungsbeschränkung Transportschäden sind sofort bei Anlieferung dem Frachtführer zur Tatbestandsaufnahme zu melden. Alle Mängel sind unverzüglich in schriftlicher Form bei KSI-SYSTEMS GmbH anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung bekommt KSI-SYSTEMS GmbH die Möglichkeit zur zweimaligen Nachbesserung oder Nachlieferung. Sollten diese fehlschlagen, so kann der Käufer Minderung bzw. Wandlung des Vertrages verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hat der Käufer eigenmächtig Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen an der beanstandeten Sache vorgenommen, so erlischt dadurch unsere Haftung. 10.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von KSI-SYSTEMS GmbH, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person oder Person des öffentlichen Rechts ist. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von KSI-SYSTEMS GmbH. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland 11.
Salvatorische Klausel |
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